Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Einbeziehungssatzung „Scharäcker“
Der Gemeinderat der Holzheim hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Scharäcker“ aufzustellen.
Anlass der Planung ist die konkrete Absicht, ein Gebäude zu errichten. Die Planung wird notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung zu schaffen, da die Flächen derzeit im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nrn. 160 (Teilfläche) der Gemarkung Holzheim, und ist aus folgendem Lageplan ersichtlich:

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzheim hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, ausgearbeitet vom Büro Kuhn aus Limbach, gebilligt.
Zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Planentwurf in der Zeit
vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim,
Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung (Satzung, Planzeichnung, Begründung). Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.
Gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Holzheim, den 02.06.2025
Simon Peter
Erster Bürgermeister