Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheim
Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 24.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheim beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 377 und 378 (alle Gemarkung Holzheim), sowie die erforderlichen angrenzenden örtlichen Verkehrsflächen.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 11.02.2025 den Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheimgebilligt.
Der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheim und die Begründung liegen
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10,
vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025
während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Holzheim, 02.06.2025
Peter
Erster Bürgermeister