Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Kirchfeld V“ in der Gemarkung Holzheim

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 19.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchfeld V“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nr.907/5, 907/6, 907/7, 908, 908/2 und 903/2 der Gemarkung Holzheim sowie Teilflächen der Grundstück Fl.Nr. 903/1 und 908/1 der Gemarkung Holzheim.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 27.05.2025 die Entwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchfeld V“ in der Gemarkung Holzheim gebilligt.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Kirchfeld V“ in der Gemarkung Holzheim und die Begründungen hierzu liegen

vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim,

Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10

während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.

Umweltbezogene Informationen:

Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter (u.a. Mensch, Wasser, Luft, Klima, Boden, Landschaftsbild, Erholung sowie Pflanzen und Tiere) erstellt wurde.

Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass es bei der Umsetzung des Bebauungsplanes „Kirchfeld V“ zu keiner erheblichen Beeinflussung dieser Schutzgüter kommt.

Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen/umweltrelevanten Stellungnahmen vor:

  1. Landratsamt Dillingen a.d. Donau – Fachbereich 40 – LRA Unterer Naturschutz (13.01.2025) mit Hinweis auf umweltverträgliche Alternativen.
  2. Landratsamt Dillingen a.d. Donau – Fachbereich 41 – Bodenschutz und Altlasten (17.12.2024) mit Hinweis das derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen im Altlastkataster erfasst sind.
  3. Landratsamt Dillingen a.d. Donau – Fachbereich 43 Bauamt – Immissionsschutz (10.01.2025) mit Hinweis das die Berechnung der Vorbelastung neu durchgeführt werden muss und eine abschließende Beurteilung nach Anpassung aller Unterlagen erfolgen kann.
  4. Landratsamt Dillingen a.d. Donau – Fachbereich 43 Bauamt – Denkmalschutz (14.01.2025) mit Hinweis um Beteiligung des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
  5. Wasserwirtschaftsamt Doanuwörth (20.01.2025) mit Hinweis zu den Themen Starkregen- oder Sturzflutgefahrenkarten und natürlicher Ablauf wild abfließenden Wassers

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Holzheim, 02.06.2025

Peter

Erster Bürgermeister