Bebauungsplan „Biogasanlage Unterfeld“ 2. Änderung in der Gemarkung Holzheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 11.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Unterfeld“ 2. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Holzheim beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes „Biogasanlage Unterfeld“ 1. Änderung.
Der Geltungsbereich kann auch dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Am 27.05.2025 hat der Gemeinderat Holzheim die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Unterfeld“ 2. Änderung mit Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt.
Zum Zweck einer förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB) liegen die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Unterfeld“ 2. Änderung
in der Zeit vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10
während der allgemeinen Geschäftszeiten aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes bzw. des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.
Folgende Umweltbezogene Informationen liegen zur Einsicht vor:
Umweltbericht mit den jeweiligen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft
Landschaftsbild, Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiete
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit,
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter,
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
Nutzung erneuerbare Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen gemäß § 26 des Wärmeplanungsgesetzes, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen,
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde Holzheim eingegangen sind, liegen zum Verfahren wie folgt vor:
Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz vom 22.04.2025
zu den Festsetzungen Schallemission im Geltungsbereich und
Anfrage Sicherheitsabstand
Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde vom 10.04.2025
Zur Höhenentwicklung und Eingrünung
Landratsamt Dillingen, Fachbereich Wasserrecht vom 31.03.2025
mit Hinweisen zur Versickerung Oberflächenwasser
Landratsamt Dillingen, Fachbereich Bodenschutz und Altlasten vom 31.03.2025
zum Themenkomplex Umgang mit möglichen Altlasten
Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 15.05.2025
mit Ermittlung angemessener Abstände der Biogasanlage
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB)
Holzheim, 02.06.2025
Peter
Erster Bürgermeister