Bauleitplanung der Gemeinde Holzheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanes „Nördlich der Römerstraße – 2. Änderung“ in der Gemarkung Holzheim
Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 10.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung Bebauungsplanes „Nördlich der Römerstraße – 2. Änderung“ in der Gemarkung Holzheim
beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke 752, 753, 754/1, 754/2, 754/3 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1/13, 255/9, 749 und 749/2 (alle Gemarkung Holzheim).
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 10.09.2024 den des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nördlich der Römerstraße – 2. Änderung“ in der Gemarkung Holzheimgebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Römerstraße – 2. Änderung“ in der Gemarkung Holzheim und die Begründung liegen
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10,
vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2024
während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Holzheim, 16.09.2024
Peter Erster Bürgermeister