Bauleitplanung der Gemeinde Holzheim

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Kirchfeld V“ in der Gemarkung Weisingen

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 19.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchfeld V“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nr.907/5, 907/6, 907/7, 908, 908/2 und 903/2 der Gemarkung Holzheim sowie Teilflächen der Grundstück Fl.Nr. 903/1 und 908/1 der Gemarkung Holzheim.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 19.11.2024 die Entwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchfeld V“ in der Gemarkung Holzheim gebilligt.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Kirchfeld V“ in der Gemarkung Holzheim und die Begründungen hierzu liegen

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2,

89438 Holzheim, Zimmer 10,

vom 11. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Januar 2025

während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Holzheim, 02.12.2024

Peter

Erster Bürgermeister