Aktuelles
Einhaltung der Räum- und Streupflicht
Wir erinnern an die Streu- und Räumpflichten nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und den gemeindlichen Verordnungen: Die Gehbahnen sind im Winter an Werktagen ab 7.00 Uhr, an den Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Weiterlesen…