Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden

Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden.

Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter
  • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“
  • Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung

Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.

Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse
hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.

Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 € und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 € je Wohngebäude.

Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.

Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.

Die Anträge auf Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Informationen: www.aelf-nw.bayern.de).

Das Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern im Landkreis Dillingen a.d.Donau (Informationen:
www.regierung.schwaben.bayern.de).

H u r l e r

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