Bauleitplanung der Gemeinde Holzheim

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die

22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der
Gemarkung Holzheim

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 24.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die  Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheim beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 377 und 378 (alle Gemarkung Holzheim), sowie die erforderlichen angrenzenden örtlichen Verkehrsflächen.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Gemeinderat Holzheim hat in der Sitzung vom 16.09.2025 den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheim gebilligt.

Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Siebenbrunn Mitte“ in der Gemarkung Holzheim und die Begründung liegen 

in der
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim,
Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim,
Zimmer 10,

vom 15.10.2025
bis einschließlich 21.11.2025

während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://holzheim.de/category/amtliche-bekanntmachung/ veröffentlicht.

Folgende Umweltbezogene Informationen liegen zur Einsicht vor:

Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde Holzheim eingegangen sind, liegen zum Verfahren wie folgt vor:

Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz vom 08.07.2025
Bodennutzungsarten

Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde vom 11.07.2025
Eingrünung, Tiere im Plangebiet und in der Nähe des Plangebiet

Landratsamt Dillingen, Fachbereich Bodenschutz und Altlasten vom 02.07.2025
Umgang mit möglichen Altlasten

Amt für Ernährung Landwirtschaften und Forsten vom 17.06.2025
Mögliche landwirtschaftliche Emmissionen

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 14.07.2025
Hochwasser, Starkregen, Versicherung

Bayerischer Bauernverband vom 11.07.2025
Bodenbeschaffenheit

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Holzheim, 29.09.2025

Peter
Erster Bürgermeister