Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Holzheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).
Erklärung Übermittlung Kooperationsvertrag Holzheim BayGibitR
Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Holzheim hat am 22.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Holzheim hat am 22.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
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Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Holzheim hat am 22.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
BDie
Bekanntmachung der Gemeinde Holzheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
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Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
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Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Holzheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
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Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Holzheim hat am 22.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
BDieekanntmachung der Gemeinde Holzheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
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Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Holzheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Holzheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17f874-eu
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Holzheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR
zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 03.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.02.2021)
Die Gemeinde Holzheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Holzheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.3.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist für die Markterkundung wird nach Anfrage eines Anbieters bis zum 15.04.2021 verlängert.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.02.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Holzheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeinde Holzheim unter gemeinde@holzheim.de
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