Die Gemeinde Holzheim hat mit Beschluss vom 25.05.2021 den Bebauungsplan  „Altenbaindter Straße“ als  Satzung  beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Altenbaindter Straße“  in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die  zusammenfassende  Erklärung  über  die  Art  und  Weise,  wie  die  Umweltbelange  und  die  Ergebnisse  der  Öffentlichkeits-  und  Behördenbeteiligung  in  dem  Bebauungsplan  berücksichtigt  wurden,  und  aus  welchen  Gründen  der  Plan  nach  Abwägung  mit  den  geprüften,  in  Betracht  kommenden  anderweitigen  Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des §215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine  nach  §214  Abs.1  Satz1  Nr.  1  bis  3  BauGB  beachtliche  Verletzung  der  dort  bezeichneten  Verfahrens- und Formvorschriften,
  2.  eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach §214 Abs.3 Satz2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach §214 Abs.2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der  Gemeinde  geltend  gemacht  worden  sind;  der  Sachverhalt,  der  die  Verletzung  oder  den  Mangel  begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz1 und 2 sowie Abs.4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Holzheim, 14.06.2021

Simon Peter

Erster Bürgermeister