Am 13. April 2021 fand die 7. Sitzung des Gemeinderates Holzheim statt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
Bauvorhaben
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben:
- Grabungserlaubnis für Pflasterarbeiten im Hofbereich in der Hauptstraße, Gemarkung Weisingen
- Erweiterung der bestehenden Apotheke in der Lindenstraße, Gemarkung Holzheim
- Neubau einer Lagerhalle in der Hauptstraße, Gemarkung Weisingen
- Errichtung eines Hühnerstalls und Nutzungsänderung der Scheune in der Talstraße, Gemarkung Ellerbach
Vorstellung der Planung zum Ausbau der bestehenden Erdgasleitung
Die Firma Bayernets stellte die Planung zum Ausbau der bestehenden Erdgasleitung in der Gemeinde Holzheim vor. Insbesondere ging sie dabei auf die geplante Trassenführung der unter dem Projekt Augusta geführten Leitung zwischen Wertingen und Kötz und die technische Ausführung der Erweiterung ein. Auf eine Länge von 40,5 km ist ein Stahlrohr mit 70 cm Durchmesser geplant, welches das Erdgas mit einem Druck von 100 bar transportieren wird. Dabei soll die Erweiterung weitestgehend entlang der bestehenden Trasse erfolgen. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten, wie Hochspannungsleitungen, Engstellen etc., ist dies jedoch nicht immer möglich. Deshalb steht die endgültige Trasse noch nicht fest. Sobald dies geklärt ist, wird ein Gespräch mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke gesucht. Zusätzlich sind zu gegebener Zeit öffentliche Informationsveranstaltungen zum Ausbau geplant.
Außerdem beabsichtigt die Firma Bayernets die Auszahlung von Entschädigungen für die Verlegung der Leitung an die Grundstückseigentümer bzw. den Bewirtschaftern der vom Bau betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aufgrund Bewirtschaftungseinschränkungen.
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass im Jahr 2023 ein Planfeststellungsbeschluss für die Leitung angestrebt wird und der Baubeginn im Jahr 2024 erfolgen soll.
Im Anschluss wurden Fragen des Gemeinderates und der anwesenden Bürger durch die Vertreter der Firma Bayernets beantwortet.
Haushaltsvorberatungen
Durch Frau Bihler von der Verwaltungsgemeinschaft wurde der Entwurf des Haushalts 2021 der Gemeinde vorgestellt. Nach derzeitigen Planungen können vom Verwaltungshaushalt 513.000 Euro als Zuführung zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes zugeführt werden. Dabei wird die Höhe der Zuführung nicht die Summe der Vorjahre erreichen, was auf die im Verwaltungshaushalt zu veranschlagenden Planungskosten der Baugebiete zurückzuführen ist. Die Höhe der Mindestzuführung wird aber erreicht. Die Einnahmen des Vermögenshaushalts belaufen sich mit einer Rücklagenentnahme in Höhe des voraussichtlichen Sollüberschusses des Vorjahres (770.000 Euro) und der Zuführung vom Vermögenshaushalt insgesamt auf eine Summe von knapp 3,3 Mio. Euro. Diese Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von knapp 5,1 Mio. Euro gegenüber.
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Investitionen in Baugebieten, die durch den Verkauf der Bauplätze, die derzeit erschlossen werden und deren Verkauf demnächst beginnt, wieder ausgeglichen werden.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,8 Mio. Euro nötig werden.
Auf dieser Basis wird die Verwaltung die Haushaltssatzung und den –plan vorbereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.
Übernahme des gemeindlichen Kostenanteils für die Rufbuslinie Wertingen-Holzheim-Glött
Aus genehmigungsrechtlichen Gründen musste die Zusage zur Übernahme der gesamten Kosten der Rufbuslinie in Höhe von ca. 10.000 Euro für das Jahr 2020 (ohne die noch zu erwartenden Fördermittel) erfolgen.
Die neue Richtlinie war in Arbeit und ist inzwischen fertiggestellt.
Die Gesamtkosten für den Rufbus incl. der Erweiterung um Glött liegen bei 30.702,59 Euro bei einer Auslastung von 100 % und ohne Förderung.
Unter Berücksichtigung der Förderung und der Annahme, dass sich die Stadt Wertingen, die Gemeinden Holzheim und Glött sowie der Landkreis jeweils zu gleichen Teilen (je ¼) an den Kosten beteiligen, setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
Kosten je Beteiligter:
- bis einschl. September 2021: 4.221,61 Euro / p.a.
- ab Oktober 2021: 4.605,39 Euro / p.a.
Zu beachten ist, dass bei der Berechnung von einer 100%igen Auslastung ausgegangen wurde, d. h. dass jede Fahrt abgerufen wird. Dies scheint für diesen Rufbus nicht unrealistisch, da teilweise sogar ein weiterer Rufbus eingesetzt wurde.
Der Landkreis ist bereit, sich an den Kosten in Höhe von ¼ Anteil zu beteiligen, sofern die anderen beteiligten Kommunen ebenfalls ihre Kostenbeteiligung zu jeweils gleichen Teilen bestätigen.
Der Verlängerung des Rufbusses und der damit verbundenen anteiligen Kostenübernahme unter den genannten Bedingungen stimmten die Ratsmitglieder zu.
Bekanntgaben aus Nichtöffentlicher Sitzung
Aus Nichtöffentlicher Sitzung gab der Vorsitzende, Herr Simon Peter Folgendes bekannt:
Der für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altenbaindter Straße“ erforderliche Durchführungsvertrag für das Grundstück an der Altenbaindter Straße wurde mit der Fa. Reitenberger geschlossen.
Das Landgericht Augsburg hat die geltend gemachten Schadenersatzansprüche der Gemeinde Holzheim gegen die gegnerische Versicherung im Fall des Wasserschadens im Vereinsheim grundsätzlich bejaht und nicht als verjährt beurteilt. Eine entsprechende Aufstellung der Schadenssumme auf Basis des Zeitwerts wird derzeit erstellt.
Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über Vertragsabschlüsse, Friedhofsangelegenheiten und die Aufnahme eines Darlehens beraten und entschieden. Außerdem informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über notwendige Anschaffungen, Bauplatzanfragen, Grundstücksangelegenheiten und die Ergebnisse geführter Grundstücksverhandlungen. Weitere Informationen erhielten die Ratsmitglieder über Personalangelegenheiten im Kindergarten und den geplanten Waldfriedhof.
Simon Peter
Erster Bürgermeister