Am 15. Februar 2022 fand die 3. Sitzung des Gemeinderates Holzheim statt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

Bauvorhaben

Die Gemeinde Holzheim erteilte zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen und zum Antrag auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7, BayDSchG, Neubau eines Hauses auf einer Bodenplatte auf Fl.Nr. 28/1, Hauptstraße 44 a in der Gemarkung Weisingen jeweils ihr Einvernehmen.

Vorstellung eines möglichen Wärmekonzepts für den Ortsteil Eppisburg

Herr Cavric und Frau Drasovean von der Firma GP Joule stellten zunächst die Firma GP Joule und anschließend ein mögliches Wärmekonzept für den Ortsteil Eppisburg vor. Geplant wäre die Gründung einer Gesellschaft zur Betreibung des Nahwärmenetzes. Für die Anbindung bestehender Gebäude wäre mit staatlichen Mitteln eine Förderung bis zu 50 % möglich. In privaten Haushalten wäre vorgesehen, Wärme-Übergabestationen einzubauen, welche in das Eigentum des Kunden übergehen. Wartungs- und Reparaturarbeiten, sowie die Erneuerung würden dauerhaft kostenlos durch die Firma GP Joule erfolgen. Grundlage und Abrechnung würde entsprechend der Fernwärmeverordnung erfolgen und sich auf Grundlage von Preisindizes anpassen. Dadurch wäre keine willkürliche Preisanpassung des Anbieters möglich. Folgende unterschiedliche Anschlussoptionen wären machbar:

  • Anschluss bis auf das Grundstück

ca. 300 Euro

  • Anschluss bis in das Gebäude (ohne Abnahme)

ca. 1.200 Euro

  • Vollanschluss ca. 9.000 Euro – 18.000 Euro

Dabei wären noch die Förderungen abzuziehen.

Für den kompletten Wärmeanschluss des Ortsteils Eppisburg wäre eine Leitungslänge von ca. 7 km notwendig.

Bei einer 50%igen Anschlussquote könnten somit jährlich ca. 714 Tonnen CO² eingespart werden.

Im Anschluss an die ausführliche und informative Präsentation des möglichen Wärmekonzeptes für Eppisburg stellten sich die Vertreter der Firma GP Joule den Fragen der Ratsmitglieder.

Interkommunaler Breitbandausbau – Sachstand und weiteres Vorgehen

Dem Gemeinderat wurde das Verfahren für das bayerische Gigabitverfahren von der Breitbandberatung Bayern vorgestellt.

Der Ausbau aller Hausanschlüsse im Gemeindegebiet würde Kosten von geschätzt 9.315.694,82 Euro verursachen. Der Eigenanteil der Gemeinde an der Gesamtmaßnahme würde sich auf geschätzte 1.315.694,82 Euro belaufen.

Nachdem die gestellten Fragen des Gemeinderates beantwortet wurden, wurde nach eingehender Beratung folgender Beschluss gefasst:

Es werden alle acht Erschließungsgebiete in einem Los ausgeschrieben.

Die Erschließung wird einen Ausbau bis ins Gebäude vorsehen.

Als Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke werden 8,0 Mio. Euro festgesetzt. Sollten sich alle wertbaren Wirtschaftlichkeitslücken über dieser Summe bewegen, behält sich die Gemeinde vor, das Verfahren ohne Vergabe zu beenden. Als Kriterium für die Auswertung wird nur die Wirtschaftlichkeitslücke betrachtet.

Dabei wären noch die Förderungen abzuziehen.

Für den kompletten Wärmeanschluss des Ortsteils Eppisburg wäre eine Leitungslänge von ca. 7 km notwendig.

Bei einer 50%igen Anschlussquote könnten somit jährlich ca. 714 Tonnen CO² eingespart werden.

Im Anschluss an die ausführliche und informative Präsentation des möglichen Wärmekonzeptes für Eppisburg stellten sich die Vertreter der Firma GP Joule den Fragen der Ratsmitglieder.

Interkommunaler Breitbandausbau – Sachstand und weiteres Vorgehen

Dem Gemeinderat wurde das Verfahren für das bayerische Gigabitverfahren von der Breitbandberatung Bayern vorgestellt.

Der Ausbau aller Hausanschlüsse im Gemeindegebiet würde Kosten von geschätzt 9.315.694,82 Euro verursachen. Der Eigenanteil der Gemeinde an der Gesamtmaßnahme würde sich auf geschätzte 1.315.694,82 Euro belaufen.

Nachdem die gestellten Fragen des Gemeinderates beantwortet wurden, wurde nach eingehender Beratung folgender Beschluss gefasst:

Es werden alle acht Erschließungsgebiete in einem Los ausgeschrieben.

Die Erschließung wird einen Ausbau bis ins Gebäude vorsehen.

Als Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke werden 8,0 Mio. Euro festgesetzt. Sollten sich alle wertbaren Wirtschaftlichkeitslücken über dieser Summe bewegen, behält sich die Gemeinde vor, das Verfahren ohne Vergabe zu beenden.

Als Kriterium für die Auswertung wird nur die Wirtschaftlichkeitslücke betrachtet.

Es wird eine Sicherheitsleistung wie bei Bauvorhaben in Höhe von 5 % der Bausumme festgelegt.

Der Ausbau soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit dem Markt Aislingen und der Gemeinde Glött erfolgen.

Da die Gesamtkalkulation über der Obergrenze des EU-Schwellenwerts von 5,35 Mio. Euro liegt, muss eine EU-weite 2-stufige Ausschreibung erfolgen.

Sollte die Auswertung der Angebote ergeben, dass die Vergabe auf Basis des Gesamt-Angebotes erfolgen muss, ist es notwendig festzulegen, welche Aufteilung zu erfolgen hat.

Hier soll der Prozentsatz bezogen auf die einzelnen Lose im Verhältnis zur Gesamtausschreibung als Aufteilungsmaßstab herangezogen werden.

Widmung der Straße im Gewerbegebiet „Lauinger Straße Ost“

Zur Erschließung des Gewerbegebietes „Lauinger Straße Ost“ wurde der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg ausgebaut.

Der Gemeinderat beschloss folgende Umstufung mit Wirkung zum 01.03.2022:

Ein Teilstück von 238 m des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 197, Gemarkung Weisingen wird zur Ortsstraße aufgestuft.

Die Straßenstrecke beginnt an der Südostecke des Grundstückes Fl.-Nr. 184/1, Gemarkung Weisingen und endet an der Südwestseite des Grundstückes Fl.-Nr. 184/3, Gemarkung Weisingen. Das Teilstück dient der Erschließung des Gewerbegebietes „Lauinger Straße Ost“ und erhält den Namen „Angerfeld“. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Holzheim.

Antrag auf Verlängerung der Außenstart- und –landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge

Das gemeindliche Einvernehmen für einen Antrag auf Verlängerung der Außenstart- und –landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Holzheim wird für weitere zwei Jahre erteilt.

Bekanntgaben aus Nichtöffentlicher Sitzung

Folgende Punkte wurden aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntgegeben:

Die Ratsmitglieder wurden in der letzten Sitzung über den Sachstand des geplanten interkommunalen Breitbandausbaus mit den Gemeinde Aislingen und Glött unterrichtet.

Die Gemeinde beauftragte das Büro PBU in Kempten mit der Ausschreibung der Wasserleitung im Zuge des Ausbaus der St 2028 zum Gesamthonorar von 24.399,82 Euro incl. MwSt.

Der Auftrag für die Beschaffung eines Frontdeckmähers der Marke „Grillo FD900“ zum Endpreis in Höhe von 31.535,00 Euro wurde an die Fa. Hamprecht aus Holzheim erteilt.

Der Gemeinderat beschloss die Annahme des vom Ingenieurbüro Kapfer geprüften Nachtragsangebotes der Firma Kranzfelder im Rahmen der Sanierung der „Michael-Dobler-Straße“ in Höhe von 21.092,10 Euro. Die zusätzlichen Kosten fallen für die Asphalt-Tragschicht und die Asphalt-Deckschicht an. Dadurch kommt es zu einer Kostenersparnis für das Abfräsen in Höhe von 6.000 Euro – 7.000 Euro. Ein gleichmäßiger Ausbau der gesamten Straße ist somit möglich.

Im Eppisburger Ried wurden mehrere Pappeln gefällt. Zur besseren Gewässerreinigung wurde an der Schützenwiese ein Teil der Sträucher entfernt. Die Renovierungsarbeiten des „Bierkellers“ schreiten weiter voran. Das Mähgut aus den Gräben soll gesammelt werden und wenn möglich einer Biogasanlage zugeführt werden. Dieses Vorhaben ist im Frühjahr geplant.

Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Pachtkonzepte mit Pachtangeboten für den Lagerplatz Eppisburg vorgestellt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Auf der WIR wird es wieder ein Aschbergzelt geben. Die Ratsmitglieder beschlossen eine Beteiligung der Gemeinde, zusammen mit den Vereinen, an der Ausstellungshalle.

Abschließend informierte die Zweite Bürgermeisterin, Frau Martina Speinle, die Ratsmitglieder darüber, dass demnächst alle Hundebesitzer schriftlich auf Ihre Pflicht zur Beseitigung des Hundekots hingewiesen werden.

Simon Peter Erster Bürgermeister