Am 05. Juli 2022 fand die 13. Sitzung des Gemeinderates Holzheim statt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

Bauvorhaben

Die Gemeinde Holzheim erteilte zu folgenden Bauvorhaben ihr Einvernehmen:

  • Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 30/4, Gemarkung Altenbaindt
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 184/3, Lerchenweg 2, Gemarkung Ellerbach

Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Waldfriedhof“ und Aufstellung des Bebauungsplans „Waldfriedhof“ im Parallelverfahren in Holzheim

Beratung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss

Der Holzheim Gemeinderat wägte die eingegangenen Stellungnahmen ab, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen waren. Hierbei ging es vor allem um Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt die Gemeinde die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Waldriedhof“ in Holzheim durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss).

Der Bebauungsplan „Waldfriedhof“ in Holzheim wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).

Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter die in einem der nächsten Amtsblätter bekannt gemacht wird.

Zustimmung zur Auftragsvergabe des Staatlichen Bauamts Krumbach und Kostenübernahme

Der Vorsitzende informierte über das Ausschreibungsergebnis des Staatlichen Bauamts Krumbach – Abteilung Straßenbau im Rahmen des Ausbaus der St 2028 zwischen dem bisherigen Ausbauende in Weisingen und dem Ortsende Holzheim in Richtung Eppisburg. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Abzug aller Nachlässe auf 2.840.741,34 €. Der Kostenanteil der Gemeinde für die Straßenteile in gemeindlicher Baulast beträgt 686.961,50 € für den

2. Bauabschnitt 493.583.05 € (gesamt 1.180.544,55 €) für die Bauabschnitte 3 und 4.

Die Gemeinde stimmt der Kostenübernahme entsprechend der Kostenaufstellung des Staatlichen Bauamts Krumbach – Abteilung Straßenbau im Rahmen des Ausbaus der

     St 2028 wie dargestellt zu.

Anschließend wurde der nichtöffentliche Sitzungsteil behandelt.

Simon Peter Erster Bürgermeister