Am 07. November 2023 fand die 19. Sitzung des Gemeinderates Holzheim statt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öffentlich behandelt:
Beteiligung der Gemeinde Holzheim als Träger öffentlicher Belange beim Bebauungsplan „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“ in der Gemeinde Altenmünster
Die Gemeinde Holzheim nahm Kenntnis vom Bebauungsplan „Sondergebiet Fotovoltaikanlage“. Da Belange der Gemeinde nicht berührt oder zumindest nicht beeinträchtigt werden, erhebt die Gemeinde Holzheim gegen die Planung keine Einwände.
Vorstellung einer möglichen Bebauung im Köhlenweg in Eppisburg
Herr Heise von der Firma Heise Haus stellte ein Konzept für eine mögliche Bebauung im „Köhlenweg“ in Eppisburg vor. Ziel wäre eine CO² neutrale Bebauung in kleinen Wohneinheiten. Die Häuser sollen in Modulbauweise mit Modulen von ca. 3 x 7 m errichtet werden. Die Wohnungen beginnen bei ca. 30 m² Wohnfläche, liegen im Schnitt bei ca. 50-60 m² Wohnfläche und reichen bis zu ca. 80 m² Grundfläche. Anschließend beantwortete Herr Heise die ihm gestellten Fragen des Gemeinderates zu den Themenbereichen Energieeffizienz, Erschließung, Vermarktung, Anzahl der zu errichtenden Gebäude und Wohnungen, Parkmöglichkeiten und Aufteilung der Flächen.
Jahresabschluss der Wasserversorgung Holzheim 2021
Herr Bürgermeister Peter gab die wesentlichen Daten des kaufmännischen Jahresabschlusses 2021 der Wasserversorgung und Nebenbetriebe (Photovoltaikanlage) bekannt. Dieser wurde erstmals von der Steuerberatungskanzlei KST Kommunale Steuerberatung mbH erstellt. Die Bilanzsumme in Höhe von 626.785,21 Euro und der Fehlbetrag in Höhe von 24.011,90 Euro werden festgestellt. Der Jahresverlust ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden sind, soweit steuerlich zulässig, weiterhin banküblich zu verzinsen.
Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.10.2023 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses bekanntgegeben. Die einzelnen Prüfungsfeststellungen wurden ausführlich vom Gemeinderat diskutiert. Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den vorgestellten Ergebnissen festgestellt. Der Gemeinderat beschloss die Entlastung des Ersten Bürgermeisters.
Informationen zur gemeinsamen Windkraftfläche im Weisinger Forst
Der Vorsitzende informierte die Mitglieder des Gemeinderates über eine Besprechung mit den Nachbarkommunen am 30.10.2023. Dabei wurde Folgendes erörtert:
Zur Verfolgung dieser Ziele soll die Betreuung der Energiegewinnungsanlagen durch die (Gemeinschaft der) Kommunen erfolgen. Dabei gilt es insbesondere die Vorgaben des Vergaberechts einzuhalten.
Die Kommune kann in den verschiedenen Verfahrensstadien von Energiegewinnungsanlagen profitieren:
Projektentwicklung (Lokale Aufträge, Verpachtung, etc.)
Energieerzeugung (regionale Wertschöpfung, Gewerbesteuer, 0,2 ct pro kW-Produktion)
Energieversorgung (Strom als strukturpolitische Maßnahme, Eigenentnahmen, – verbrauch)
Es wird deshalb den Gemeinden empfohlen sich zusammen zu schließen und gemeinsam ein Kommunalwerk in Form eines Kommunalunternehmens zu gründen. Dies könnte über mittelbare oder unmittelbare Beteiligung die Sicherstellung der gemeindlichen Interessen gewährleisten.
In Kooperation mit einer Bürgerenergiegenossenschaft wäre es auch möglich, die kommunale Wärmeplanung über die Bürgerenergiegenossenschaft zu realisieren. Hierdurch würde nicht nur der Bereich Planung, sondern auch möglicherweise die Realisierung abgedeckt.
Hierzu müssten die Gemeinden (diskrimminierungsfrei) nach einem geeigneten Kooperationspartner (z. B. einer Bürgerenergiegenossenschaft) suchen. Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen könnten durch Herrn RA Eifertinger erstellt und zur nächsten Sitzung vorbereitet werden. Das Ausschreibungsverfahren könnte ebenfalls die Kanzlei bbh übernehmen.
Als weiteres Vorgehen wurde den Gemeinden empfohlen:
- Über eine Kanzlei sollen für die Bereitstellung der gemeindlichen Flächen möglichst gute Konditionen für die Gemeinden und deren Bürger ausgehandelt werden.
- Die („Standort-„)Gemeinden Holzheim, Glött, Altenmünster, und Winterbach (oder auch nur Teile davon) sollten gemeinsam eine Ausschreibung für einen Kooperationsparter einleiten.
- Die („Standort-„)Gemeinden Holzheim, Glött, Altenmünster, und Winterbach (oder auch nur Teile davon) sollten möglichst bald ein Kommunalunternehmen gründen.
- Weitere interessierte Gebietskörperschaften können sich anschließend am Kommunalunternehmen beteiligen.
Von der beauftragten Anwaltskanzlei wurde folgender Beschlussvorschlag vorbereitet:
Die Gemeinde Holzheim beabsichtigt Gesellschaften zur Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen (im Folgenden „WEA“) zu gründen. Die Zielstrukturen sollen dabei so ausgestaltet sein, dass die Einbindung weiterer Akteure (z. B. Bürger- / Energiegenossenschaften oder Projektentwickler) möglich ist.
Darüber hinaus ist geplant, zusammen mit den Nachbargemeinden Glött, Winterbach und Altenmünster eine gemeinsame Gesellschaft in der Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens zu gründen, über die gegebenenfalls weitere Erneuerbare Energien Projekte (im Folgenden „EE-Projekte“) umgesetzt werden sollen.
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für die Beratungsleistungen von der Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB (im Folgenden „BBH“) soll im Rahmen einer Kostenteilung durch die beteiligten Gemeinden erfolgen.
Im ersten Schritt beginnt die Partnersuche für etwa fünf Windkraftprojekte im Gemeindegebiet in Holzheim. Die Flächensicherung wurde bereits durch einen potenziellen Projektentwickler vorgenommen. An dieser Partnersuche möchten sich die Nachbargemeinden Glött, Winterbach und Altenmünster beteiligen.
Die Auswahl eines privaten Projektpartners geschieht durch ein förmliches Vergabeverfahren aufgrund des Beschaffungscharakters einer institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaft. Im Rahmen einer vergaberechtlichen Vorprüfung kann für das Projekt dann abgeleitet werden, ob ein Teilnahmewettbewerb mit oder ohne öffentliche Beteiligung möglich ist und wie der Grad der Öffentlichkeitsbeteiligung hier ausgestaltet werden muss. Ziel der Beratung von BBH ist es, ein effektives, rechtssicheres und wirtschaftliches Verfahren für die Partnerauswahl abzubilden. Sofern Ausschließlichkeitsrechte bestehen, ermöglicht das Vergaberecht die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter.
In diesem Schritt werden die vergaberechtlichen Unterlagen inklusive des erforderlichen Vertragswerks erstellt und das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Auswahl eines privaten Projektpartners durch ein förmliches Vergabeverfahren endet mit der Vertragsunterzeichnung mit dem privaten Projektpartner (Zuschlag) und der gesellschaftsrechtlichen Gründung der Projektgesellschaft.
Die gegründete Projektgesellschaft erteilt dem privaten Kooperationspartner dann formal den Auftrag die WEA zu errichten, zu betreiben und sie instand zu halten.
Zeitgleich wird mit den teilnehmenden Gemeinden Glött, Winterbach und Altenmünster eine gemeinsame Gesellschaft in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (im Folgenden „gKU“) als Plattform für die Umsetzung von weiteren EE-Projekten gegründet. Zur Ermittlung der optimalen Struktur soll ein gemeinsamer Grundlagen- und Aufklärungsworkshop durchgeführt werden. Die Gründung dieser kommunalen Holding-Gesellschaft ist als solche ohne ein förmliches Vergabeverfahren möglich.
In einem zweiten Schritt möchte sich das gKU um Flächen in den Bayerischen Staatsforsten (im Folgenden „BaySF“) bewerben. Um dieses Ziel zu verwirklichen, führt das gKU erneut ein Verfahren zur Suche nach einem Kooperationspartner durch. Diese Projektgesellschaft bewirbt sich dann um Flächen auf dem Gebiet der BaySF unter Nutzung des Know-hows des Projektpartners.
Auch hier wird BBH begutachten, welche vergaberechtlichen Vorgaben gelten und welche Gestaltung gewählt werden kann.
Die Gemeinde Holzheim fasste folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Holzheim befürwortet das geplante Vorhaben der Partnersuche für fünf Windkraftprojekte im Gemeindegebiet und die zeitgleiche Untersuchung der Rahmenbedingungen für die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens zusammen mit Nachbargemeinden in öffentlich-rechtlicher Organisationsform.
- Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Holzheim (Verwaltungsgemeinschaft Holzheim) werden ermächtigt und beauftragt, die Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB mit der rechtlichen Begleitung der Umsetzung des beabsichtigten Vorhabens zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Verträge abzuschließen.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gab Folgendes aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt:
Den Auftrag für die Ausführung der geplanten Überdachung in Glasbauweise am Funktionsgebäude im Waldkindergarten erhielt die Fa. Metallbau Peter aus Holzheim als günstigster Bieter zum Endpreis einschließlich MwSt. von 28.187,53 Euro.
Danach stellte der Vorsitzende die neuen Flyer der Seniorengemeinschaft vor. Für den Druck wurden drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot gab die Firma Heepen Design aus Aislingen ab. Die Kosten für 5.000 Flyer belaufen sich auf 281,44 €. Der Auftrag wurde entsprechend vergeben.
Für die Grabenpflege (Gewässer III. Ordnung) gingen Fördermittel in Höhe von 4.714,25 Euro ein.
Den Auftrag für die Pumpenerneuerung des Regenüberlaufbeckens in Eppisburg erhielt die Firma Strate aus Sarstedt zum Endpreis einschließlich MwSt. von 9.105,18 Euro.
Informationen und Anträge
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt
Nichtöffentliche Sitzung
Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Personal- und Grundstücksangelegenheiten behandelt. Anschließend informierte der Vorsitzende über das mögliche weitere Vorgehen der Gemeinde Holzheim im Bereich der Energiewende. Der Seniorenservice der Gemeinde Holzheim soll auf der WIR 2024 in den Mittelpunkt gestellt werden. Da sich die Suche nach einem Betreiber für das Vereinszentrum als schwierig gestaltet, kam der Gemeinderat überein, dass eine Anzeige im Amtsblatt veröffentlicht werden soll.
Simon Peter
Erster Bürgermeister