Die Gemeinde Holzheim nimmt am Förderprogramm „Streuobst für alle“ teil.

Die Gemeinde, Vereine und alle Bürgerinnen und Bürger haben hiermit die Möglichkeit, Obstbäume im Rahmen dieser Förderung zu erhalten.

Gefördert wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 Euro (brutto) pro Baum. Die Abwicklung des Förderprogramms, die Bestellung und die Verteilung der Bäume läuft über die Kommune.

Antragsteller können sich zwar nicht einfach einen Wunschbaum in einer Baumschule aussuchen, können aber die Obstart und auch die jeweilige Sorte selbst wählen. Ein Merkblatt mit den vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. empfohlenen Sorten finden Sie unter www.holzheim.de
Es ist möglich, einen einzelnen oder auch mehrere Bäume zu pflanzen. Die Pflanzung im eigenen Garten ist ausdrücklich möglich.

Das kann gepflanzt werden:

  • Kernobst (Apfel und Birne)
  • Steinobst (Pflaume und Kirsche)
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

Was nicht gefördert werden kann:

  • Hasel
  • Apfelsorte Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens, Rubinette
  • Birnensorte Abate Fetel (=Abbè Fètel) und Dessertnaja
  • Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
  • Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z. B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt werden müssen)

Folgende Qualitätsmerkmale sind Voraussetzung für die Wahl der Bäume

  • Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
  • Apfel-, Birnen- und Kirchhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
  • Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Ihr Weg zum Baum – in 4 Schritten

  1. Antragstellung

Zunächst benötigen wir Ihre Kontaktdaten, Informationen über die gewünschte Anzahl und Art der Bäume sowie den geplanten Ort der Anpflanzung. Bestenfalls wissen Sie bereits, welche Sorte Sie pflanzen möchten.
Diese Angaben senden Sie bitte bis zum 03.11.2023 per E-Mail an: andrea.anzenhofer@vgem-holzheim.de

  • Bestellung der Bäume

Die Gemeinde sammelt alle Anträge und bestellt die Bäume. Sie kümmert sich darum, dass die Bäume die geforderten Kriterien einhalten.

  • Abholung und Pflanzung der Bäume

Nachdem die Bäume geliefert wurden, informieren wir Sie über die Möglichkeit zur Abholung. Abnehmer tragen nur die Kosten für das Pflanzmaterial (z. B. Anbindepfosten, Stammschutz, etc.) Das Material wird nicht von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Sollten die Bäume mehr als 45,00 Euro brutto kosten, ist lediglich die Differenz durch den Abnehmer zu tragen. Nach der Abholung der Bäume übernehmen Sie die Pflanzung und Pflege der Bäume.

  • Nachweis über die Pflanzung

Nach erfolgter Pflanzung benötigen wir nur noch eine kurze Nachricht, um selbst den Verwendungsnachweis einreichen zu können. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.holzheim.de, telefonisch bei Fr. Anzenhofer unter 09075/9509-27 (vormittags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr) bzw. per E-Mail:
andrea.anzenhofer@vgem-holzheim.de

Kategorien: Aktuelles