Aufgrund eines Unfalls und einem möglicherweise damit zusammenhängenden Austritt von wassergefährdenden Stoffen, wurde vorsorglich – bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes – die Wasserförderung des Zweckverbandes der Glöttgruppe eingeschränkt. Damit im Hinblick auf die sommerlichen Temperaturen die Trinkwasserversorgung gewährleistet bleibt, wird dringend gebeten Wasser sparsam zu verwenden. Auf eine nicht zwingend notwendige Wasserverwendung sollte unbedingt verzichtet werden. Insbesondere wird gebeten die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von Pools o.ä. zu unterlassen.
Aktuelles
Bebauungsplan Gemeinde Holzheim „Nördlich der Römerstraße“ 2. Änderung
Bauleitplanung der Gemeinde Holzheim Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanes „Nördlich der Römerstraße – Weiterlesen…